Das Leistungsspektrum unserer HNO-Facharztpraxis

Warum ist eine frühzeitige Kehlkopfkrebsvorsorge sinnvoll?

Der Kehlkopfkrebs gehört zu der großen Gruppe der Kopf-Hals-Tumoren und zählt in Deutschland zu den häufigsten Tumoren im HNO-Bereich.

Kehlkopfkrebs macht sich leider erst sehr spät durch klinische Symptome bemerkbar. Bei ca. zwei Drittel der Fälle entsteht Kehlkopfkrebs im Bereich der Stimmbänder, was zu Funktionseinbußen bei der Stimmbildung führt, daher sind erste Anzeichen für eine Erkrankung oft eine anhaltende Heiserkeit oder eine Stimmveränderung. Aber auch häufiges Räuspern und ein Fremdkörpergefühl können auf die Erkrankung hinweisen.

Allerdings müssen diese Symptome nicht auftreten. Die Erkrankung kann auch lange Zeit ohne Beschwerden verlaufen. Eine ausführliche Untersuchung bei einem HNO-Facharzt ist daher zur Früherkennung sinnvoll, denn Krebs ist in vielen Fällen heilbar, wenn er früh genug erkannt wird.

Wer sollte die Kehlkopfkrebsvorsorge nutzen?

Ob eine Kehlkopfkrebsvorsorge für Sie sinnvoll ist, entscheidet ihr HNO-Facharzt. Er wird Ihnen die Untersuchungen empfehlen, die in Ihrem Fall zweckmäßig sind.

Darüber hinaus gibt es verschiedene Risikofaktoren für Tumoren im Hals-Nasen-Ohren-Bereich.
Für Menschen, die

  • rauchen
  • beruflich bedingt mit Schadstoffen wie z.B. Asbest oder Holzstäuben, in Kontakt kommen
  • dauerhaft an Sodbrennen leiden
  • häufig unter Heiserkeit leiden oder
  • vermehrt Alkohol trinken

kann eine Kehlkopfkrebsvorsorge empfehlenswert sein, denn alle genannten Faktoren schädigen bei Langzeiteinfluss die Schleimhaut und können dadurch die Entstehung bösartiger Zellen in der Schleimhaut fördern.


Sollten in Ihrer Familie bereits Krebserkrankungen im HNO-Bereich aufgetreten sein, sollten Sie auf Nummer sicher gehen und die Krebsvorsoge nutzen, denn in einigen Fällen wurde eine familiäre Häufung der Erkrankung bemerkt.

Kosten
Diese Vorsorge ist eine Leistung, die von der Erstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen nicht abgedeckt wird, weshalb wir Sie Ihnen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GoÄ) als IGeL-Leistung in Rechnung stellen müssen.

HNO Hören | Team

HNO Mönchengladbach
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