Die Traditionelle Chinesische Medizin ist ein ganzheitliches Medizinsystem mit einer über 2.000-jährigen Geschichte. Im Mittelpunkt steht der Mensch als Einheit von Körper, Geist und Lebensumfeld. Ziel der TCM ist es nicht nur, Symptome zu lindern, sondern die zugrunde liegenden Ursachen von Beschwerden zu erkennen und das innere Gleichgewicht wiederherzustellen.
Der ganzheitliche Ansatz
Nach dem Verständnis der TCM entstehen Krankheiten, wenn das natürliche Gleichgewicht im Körper gestört ist – etwa durch Stress, emotionale Belastungen, Ernährung, äußere Einflüsse oder chronische Erschöpfung. Die Behandlung wird daher immer individuell auf die jeweilige Person abgestimmt und berücksichtigt Konstitution, Lebensstil und aktuelle Beschwerden.
Chinesische Kräutertherapie – das Herzstück der TCM
Die chinesische Kräutertherapie ist eine der wichtigsten und wirkungsvollsten Säulen der TCM. Sie arbeitet mit einer Vielzahl natürlicher Arzneimittel, vor allem Pflanzen, Wurzeln, Blüten, Samen und Rinden, aber auch Mineralien und ausgewählten tierischen Substanzen.
Individuelle Rezepturen statt Standardmittel
Im Gegensatz zu westlichen Fertigpräparaten werden chinesische Kräuter meist individuell kombiniert. Jede Rezeptur wird gezielt auf die Person und ihr aktuelles Beschwerdebild abgestimmt. Dabei werden die Kräuter so zusammengestellt, dass sie sich gegenseitig ergänzen, verstärken oder ausgleichen.
Die Kräuter können unter anderem:
Eingenommen werden sie meist als Abkochung (Tee), Granulat, Pulver oder Tabletten – je nach Bedarf und Alltagstauglichkeit.
Sanft, aber tiefgreifend
Richtig angewendet ist die chinesische Kräutertherapie gut verträglich und eignet sich sowohl bei akuten als auch bei chronischen Beschwerden. Sie kann begleitend zur Schulmedizin eingesetzt werden oder eigenständig, immer mit dem Ziel, die Selbstregulation des Körpers zu fördern.
Kosten
Die traditionell chinesische Medizin ist eine Behandlung, die von der Erstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen ausgeschlossen ist, weshalb wir Ihnen diese nach der Gebührenordnung der Ärzte als so genannte IGeL-Leistung in Rechnung stellen müssen.